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Gibt es bei Genossenschaften gemeinschaftliches Wohnen oder Clusterwohnungen?

Stand: 28.09.2026, 18:16 Uhr · Zahlen live aus der Datenbank

Kurz gesagt: Ja, bei einigen Genossenschaften. 4 Genossenschaften haben in ihren Inseraten eine besondere Wohnform genannt — etwa gemeinschaftliches Wohnen, selbstverwaltete Siedlungen, Clusterwohnungen oder autoarmes Wohnen, oft verbunden mit der Erwartung, dass Du Dich einbringst.

In Zahlen

Genannte Wohnformen (je Genossenschaft einmal gezählt)
Mitwirkung erwartet
4 Genossenschaften
Autoarm oder autofrei
2 Genossenschaften
Gemeinschaftliches Wohnen
3 Genossenschaften
Selbstverwaltet
2 Genossenschaften
Clusterwohnung
1 Genossenschaft

Aus 4 Genossenschaften mit Angaben zur Wohnform in 103 Inseraten · Stand: 28.09.2026 · live aus der Datenbank des Wohnmaulwurfs

Welche Genossenschaften das anbieten

Was die Begriffe bedeuten

  • Clusterwohnung: mehrere kleine private Einheiten mit eigenem Bad rund um eine grosse gemeinsame Küche und Wohnfläche.
  • Selbstverwaltet: Die Bewohner:innen organisieren Teile der Verwaltung und des Zusammenlebens selbst.
  • Mitwirkung erwartet: Die Genossenschaft erwartet, dass Du Dich in der Siedlung engagierst, etwa in Gruppen oder bei gemeinsamen Aufgaben.
  • Autoarm oder autofrei: Wer einzieht, verzichtet weitgehend auf ein eigenes Auto; dafür gibt es weniger oder keine Parkplätze.

Wenn Du eher ein Zimmer suchst: Im Bereich WG-Zimmer inserieren Anbietende direkt.

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