Ist mein Einkommen zu hoch für eine Genossenschaftswohnung?
Stand: 28.09.2026, 18:15 Uhr · Zahlen live aus der Datenbank
Kurz gesagt: Meistens nicht. Nur ein Teil der Wohnungen hat eine Einkommenslimite — derzeit 15 Prozent der Inserate, vor allem subventionierte und städtische Wohnungen. Ein Mindesteinkommen gibt es kaum: Jeder muss irgendwo wohnen, und wer zu wenig verdient, kann Unterstützung vom Staat erhalten, etwa Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, die auch die Miete decken.
In Zahlen
Aus 449 Inseraten · Stand: 28.09.2026 · live aus der Datenbank des Wohnmaulwurfs
Wo eine Einkommenslimite gilt
Einkommens- und oft auch Vermögenslimiten gelten vor allem bei subventionierten Wohnungen und bei städtischen Wohnungen. Dort ist die Miete mit öffentlichem Geld verbilligt, und diese Unterstützung soll Haushalten zugutekommen, die sie brauchen. Typisch sind Regeln wie «Haushaltseinkommen höchstens viermal die Jahresmiete» oder feste Grenzen je Haushaltsgrösse.
Bei den meisten übrigen Genossenschaftswohnungen gibt es keine Obergrenze. Entscheidend sind dort andere Bedingungen, etwa die Mindestbelegung.
Und wenn mein Einkommen niedrig ist?
Ein Mindesteinkommen verlangen Genossenschaften kaum. Die Miete muss tragbar sein, und wer zu wenig verdient, hat Anspruch auf Unterstützung vom Staat — je nach Situation Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, die auch die Wohnkosten berücksichtigen. Die Genossenschaftswohnung ist gerade für Haushalte mit kleinem Budget gedacht.
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