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Welche Bedingungen gelten für eine Genossenschaftswohnung?

Stand: 28.09.2026, 18:15 Uhr · Zahlen live aus der Datenbank

Kurz gesagt: Am häufigsten eine Mindestbelegung (41 Prozent der Inserate), danach der Anteilschein. Einkommens- und Vermögenslimiten gelten vor allem bei städtischen und subventionierten Wohnungen. Seltener sind Befristungen, Altersgrenzen oder Wohnungen nur für Studierende.

In Zahlen

Anteil der Inserate mit dieser Bedingung
Mindestbelegung
41 % (185)
Anteilschein genannt
27 % (120)
Städtische Wohnung
16 % (70)
Einkommenslimite
15 % (68)
Vermögenslimite
15 % (68)
Nur für Studierende
8 % (35)
Subventioniert
7 % (31)
Befristet
6 % (27)
Altersgrenze
6 % (26)

Aus 449 Inseraten (eine Wohnung kann mehrere Bedingungen haben) · Stand: 28.09.2026 · live aus der Datenbank des Wohnmaulwurfs

Die Bedingungen im Überblick

  • Mindestbelegung: meist Zimmerzahl abgerundet minus eins als minimale Haushaltsgrösse. Mehr dazu
  • Anteilschein: eine Einlage beim Einzug, die beim Auszug zurückbezahlt wird. Mehr dazu
  • Einkommens- und Vermögenslimite: vor allem bei städtischen und subventionierten Wohnungen. Mehr dazu
  • Befristung: manche Wohnungen werden nur für eine bestimmte Zeit vermietet, etwa vor einem Umbau.
  • Altersgrenzen: bei Alterswohnungen oder Wohnungen für junge Erwachsene.
  • Nur für Studierende: einzelne Zimmer, meist befristet.

Im Inserate-Browser kannst Du mit Deiner Haushaltsgrösse unpassende Wohnungen ausblenden und Einkommenslimiten, subventionierte oder befristete Wohnungen gezielt weglassen.

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