Welche Bedingungen gelten für eine Genossenschaftswohnung?
Stand: 28.09.2026, 18:15 Uhr · Zahlen live aus der Datenbank
Kurz gesagt: Am häufigsten eine Mindestbelegung (41 Prozent der Inserate), danach der Anteilschein. Einkommens- und Vermögenslimiten gelten vor allem bei städtischen und subventionierten Wohnungen. Seltener sind Befristungen, Altersgrenzen oder Wohnungen nur für Studierende.
In Zahlen
Mindestbelegung
41 % (185)
Anteilschein genannt
27 % (120)
Städtische Wohnung
16 % (70)
Einkommenslimite
15 % (68)
Vermögenslimite
15 % (68)
Nur für Studierende
8 % (35)
Subventioniert
7 % (31)
Befristet
6 % (27)
Altersgrenze
6 % (26)
Aus 449 Inseraten (eine Wohnung kann mehrere Bedingungen haben) · Stand: 28.09.2026 · live aus der Datenbank des Wohnmaulwurfs
Die Bedingungen im Überblick
- Mindestbelegung: meist Zimmerzahl abgerundet minus eins als minimale Haushaltsgrösse. Mehr dazu
- Anteilschein: eine Einlage beim Einzug, die beim Auszug zurückbezahlt wird. Mehr dazu
- Einkommens- und Vermögenslimite: vor allem bei städtischen und subventionierten Wohnungen. Mehr dazu
- Befristung: manche Wohnungen werden nur für eine bestimmte Zeit vermietet, etwa vor einem Umbau.
- Altersgrenzen: bei Alterswohnungen oder Wohnungen für junge Erwachsene.
- Nur für Studierende: einzelne Zimmer, meist befristet.
Im Inserate-Browser kannst Du mit Deiner Haushaltsgrösse unpassende Wohnungen ausblenden und Einkommenslimiten, subventionierte oder befristete Wohnungen gezielt weglassen.